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Neue DGUV Fachempfehlung zu Einsätzen mit Elektrofahrzeugen
Der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherungen hat mit Stand 28. Julie 2020 eine Fachempfehlung zu Einsätzen mit Elektrofahrzeugen herausgegeben. Bereits in unserem Fachseminar „THL-Einsätze bei Fahrzeugen mit alternativen Antriebssystemen“ wurde deutlich, dass auch solche Einsätze gut beherrschbar sind, wenn einige Rahmenbedingungen beachtet werden. Die wichtigsten Informationen aus unserem Seminar und aus der Fachempfehlung hier im Überblick:
Wie bei anderen Bränden, werden Atemgifte, gesundheitsschädliche Verbrennungsprodukte und – rückstände in erheblichem Maße freigesetzt. Das Vorgehen unter umluftunabhängigem Atemschutz ist somit verpflichtend.
Da sich Elektro-Fahrzeuge selbständig in Bewegung setzen können, sind die Fahrzeuge zu Beginn eines Einsatzes vor wegrollen bzw. wegfahren zu sichern.
Die Brandbekämpfung ist unter Ausnutzung der Wurfweite des Löschwasser-Vollstrahls beginnen und dann diagonal über die Ecken dem Fahrzeug nähern. Der Einsatz von Wasser als Löschmittel ist ausreichend, Zusätze sind nicht erforderlich, da diese im Falle eines brennenden Lithium-Ionen-Akuus aufgrund der besonderen Konstruktion des Akkus kaum erreichen können, solange der Akku unbeschädigt ist.
Eine elektrische Gefährdung der Einsatzkräfte durch die Hochvoltanlage von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ist konstruktionsbedingt unwahrscheinlich.
Das Hochvoltsystem ist eine elektrische Anlage gemäß DIN VDE 0132. Bei der Brandbekämpfung gelten vorgegebene Sicherheitsabstände (Niederspannung: Sprühstrahl – 1 m, Vollstrahl – 5 m).
Die Abfrage des Fahrzeugkennzeichens über die zuständige Rettungseitstelle gibt eine eindeutige Rückmeldung über die verwendete Antriebsart und ermöglicht die Zuordnung des passenden Rettungsdatenblattes. Grundsätzlich unterscheidet sich die Brandbekämpfung bei Fahrzeugbränden mit Beteiligung von Lithium-Ionen-Akkus nicht wesentlich von Bränden bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen (z. B. Benzin-oder Dieselfahrzeuge)
Nicht jede in einem Fahrzeug verbaute (Hochvolt-)Batterie ist ein Lithium-Ionen-Akku. AndereTechnologien (z. B. Nickel-Metallhydrid, NiMH) sind beispielsweise in vielen Hybridfahrzeugen eingebaut. Sie sind weniger reaktionsfreudig und auch weniger dynamisch im Brandverhalten.
Indikatoren für eine Beteiligung der Lithium-Ionen- Akkus am Brandgeschehen
● Rauchentwicklung aus der Batterie
● Geräuschentwicklung (Zischen, Pfeifen, Knattern)
● Funkenflug und Stichflammenbildung aus dem Bereich der Batterie
● abnormer aromatischer Geruch
● Temperaturerhöhung des Batteriegehäuses über einen längeren Zeitraum, z. B. Beobachtung mit einer Wärmebildkamera
Brandbekämpfung bei Lithium-Ionen-Akkus in Fahrzeugen
● Brandbekämpfung mit großen Mengen an Löschwasser
● Grundsätzlich ist auch das kontrollierte Brennen lassen des Lithium-Ionen-Akkus im abgelöschten Fahrzeug eine Option
● Das Versenken von betroffenen Fahrzeugen in speziellen Containern ist aufwendig und sollte nur in begründeten Ausnahmefällen vorgenommen werden. Es reicht dann aus, das Fahrzeug bis zur Höhe des Akkus im Wasser zu versenken. Ein vollständiges Versenken des Fahrzeugs bzw. ein präventive Versenken von Hybrid- und Elektrofahrzeugen in einem wassergefüllten Container wird nicht empfohlen.
Auf dem Markt sind handgeführte Löschgeräte verfügbar, die in das Batteriegehäuse eindringen, um dort Löschwasser ins Innere der Batterie einzubringen. Dabei befindet sich die Bedienmannschaft in unmittelbarer Nähe zur Batterie. Da dieses Vorgehen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht in Einklang mit der DGUV Vorschrift 49, § 26 „Gefährdung durch elektrischen Strom“ zu bringen ist, kann für diese Methode aktuell keine Empfehlung ausgesprochen werden. Ihr Einsatz ist unter anderem mit dem Risiko von zum Teil erheblicher Stichflammenbildung und einer nicht auszuschließenden Gefährdung der Bedienmannschaft durch Elektrizität (z. B. Lichtbogen, gefährliche Körperdurchströmung) verbunden. Auch die Fahrzeughersteller untersagen in ihren Einsatzhinweisen das Öffnen oder Beschädigen von Hochvoltbatterien.
Maßnahmen nach der Brandbekämpfung
Nach Abschluss der Brandbekämpfung sollte das Fahrzeug, sofern möglich, gemäß den Angaben im Rettungsdatenblatt deaktiviert werden.
Sicherheitshinweise an den Abschleppdienst:
● Das Fahrzeug ist im Freien und isoliert von anderen Fahrzeugen abzustellen.
● Durch den Abschleppdienst ist der Hersteller oder einer seiner Servicepartner zu informieren, damit die Batterie sachgerecht ausgebaut, entladen und transportiert werden kann. Für beschädigte Lithium-Ionen-Akkus gelten besondere Vorschriften
Quelle: DGUV Fachempfehlung FBFHB-024